[791]Krellen, ein Wild (Hirsch, Reh, Fuchs, Hase etc.) so schießen, daß der obere Rückgrath od. die Halsknochen verletzt sind; das Thier fällt dann wie todt nieder, bleibt kurze Zeit liegen, rafft sich aber dann schnell auf u. entflieht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 791.