[815]Kriegsbudget, der Voranschlag für die Ausgaben u. Einnahmen, die in den verschiedenen Staaten zur Unterhaltung des Heeres u. aller damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten erforderlich sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 815.