Krongroßkanzler
[837] Krongroßkanzler, sonst der erste Kronbeamte Polens für die innere Regierung u. dessen Justizwesen, auch für diplomatische Verhältnisse mit dem Auslande. Krongroßmarschall, der erste Kronhofbeamte, u. Krongroßschatzmeister, der erste Oberfinanzbeamte in Polen.