Längenmaß

[106] Längenmaß, 1) einfachstes Maß (s.d.) ohne Berücksichtigung von Breite u. Dicke; 2) ein Maß od. eine bekannte Größe, die Länge eines Gegenstandes darnach zu messen, z.B. Meile, Lieue, Werst, Stunde, Schritt, Ruthe, Klafter, Lachter, Faden, Elle, Fuß, Zoll (s.d. a.) etc.; 3) verschiedene Instrumente, sowohl zur See als zu Lande die Grade der Länge zu bestimmen, unter denen sich ein Ort od. eine Gegend befindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 106.
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