Lauge [1]

[163] Lauge, 1) die durch Behandeln eines Gemisches mehrerer Stoffe mit Wasser erhaltene Auflösung, bes. wenn von dem Wasser nur einzelne Bestandtheile aufgelöst (ausgelaugt) werden; 2) die wässerige Lösung irgend eines Salzes, so Alaun-, Vitriol-, Salpeterlauge; 3) bes. Auflösung von festen Alkalien (Kali od. Natron) in Wasser, diese entweder in Vexbindung mit Kohlensäure (einfache L.) od. als Ätzkali u. Ätznatron (Ätzlauge); hierher gehört die Seifensiederlauge; 4) die aus Holzasche gewonnene Lösung von kohlensaurem Kali (Aschenlauge), welche man durch Behandeln der Asche mit kaltem od. heißem Wasser gewinnt, wird in Haushaltungen zum Scheuern der metallnen Gefäße, zum Waschen etc. gebraucht. Man bereitet sie meist in einem Korbe von starken Holzstäben (Laugenkorb), in welchem man etwas Stroh legt, darauf ein grobes leinenes Tuch (Laugentuch) breitet u. auf dieses die Holzasche bringt; man schüttet kaltes, Wasser darauf, welches das kohlensaure Kali auflöst u. nach u. nach in ein untergesetztes Gefäß durchträufelt. Auch kocht man Holzasche in einem metallnen Topfe (Laugentopf) u. filtrirt die Flüssigkeit. Die ausgelaugte Holzasche (Laugenasche) ist ein Düngungsmittel; 5) so v.w. Sole; 6) die beim Bökeln des Fleisches entstandene Brühe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 163.
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