Legalsäure

[212] Legalsäure, eine nicht näher untersuchte Säure, welche sich durch öfteres Sublimiren der Gallussäure bildet; sie unterscheidet sich von der Pyrogallussäure dadurch, daß sie Eisensalze nicht mehr dunkelblau färbt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 212.
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