Legestädte

[217] Legestädte, 1) Städte, wo etwas mit Staatsbewilligung niedergelegt wird; 2) im vormaligen Deutschen Reiche die Städte, wo gewisse Reichsanlagen bezahlt werden mußten; 3) im Österreichischen Städte, wo T ransitogüter, um Schleichhandel zu verbüten, bis zu einer weiteren Verführung aufbewahrt werden. Hauptlegestädte sind Prag, Brünn, Wien: andere kleinere heißen blos L. u. noch andere Commerzialgrenzzollämter; 4) vormals gewisse Stapelstädte, in denen alle in dei en Bezirk eingeführte Waaren auf eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgebeten werden mußten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 217.
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