Lis

[419] Lis (lat.), Streit. Daher Lite pendente, bei noch anhängigem Streite, so lange das Urtheil noch nicht gefällt ist. Liti et causae entsagen, bei Vergleichen auf die Fortsetzung des Processes u. die darin geltend gemachten Ansprüche verzichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 419.
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