[468]Logement (fr., spr. Loschmang), 1) so v.w. Wohnung; 2) (Kriegsw.), jede Vorrichtung, mit welcher man eine während einer Belageriulg eroberte gefährliche Stelle wieder zu befestigen u. gegen das feindliche Feuer zu schützen sucht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 468.