[572] Luder, 1) ein verwesendes größeres Thier; bes. wenn ihm vorher die noch benutzbare Haut abgezogen worden, dann Schindluder; 2) nicht eßbares Fleisch größerer Thiere, bes. von den Pferden; ein Pferd setzt L. an, wenn es dick wird; 3) das untaugliche Fleisch verreckter Thiere; 4) scharf riechende Lockspeise für wilde Thiere, daher Luderhütte, Schießhütte für solche; der Platz bei solchen der Luderplatz.
Adelung-1793: Luder (3), das · Luder (2), das · Luder (1), das
Pierer-1857: Lüder