[552]Münzgesetze, 1) die Richtschnur, nach welcher in einem Lande die Münzen ausgeprägt werden: 2) die Verordnung an die Landbewohner, wie sie sich sowohl hinsichtlich der einheimischen als fremden Münzen zu verhalten haben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 552.