Münzgesetze

[552] Münzgesetze, 1) die Richtschnur, nach welcher in einem Lande die Münzen ausgeprägt werden: 2) die Verordnung an die Landbewohner, wie sie sich sowohl hinsichtlich der einheimischen als fremden Münzen zu verhalten haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 552.
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