Malerschulen

[795] Malerschulen, 1) abgeschlossene Malervereine, welche, von Malern eines Systems u. einer Manier gebildet, zu einer gewissen Zeit u. in einem gewissen Lande ein abgeschlossenes Ganze bilden Man unterscheidet die griechische, italienische, deutsche etc. u. wiederum die florentinische, römische, venetianische, schwäbische, kölnische etc., s. Malerei; 2) dte Schüler Eines Meisters als Gesammtheit genommen; so spricht man von der Schule Rafaels, von der Dürers etc.; 3) so v.w. Malerakademie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 795.
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