Mittelsperson

[332] Mittelsperson 1) Person, die zur Erreichung einer Absicht bei einem Andern gebraucht wird; 2) so v.w. Schiedsrichter in einem Streit; 3) so v.w. Unterhändler.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 332.
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