Mylendonk

[603] Mylendonk, 1) sonst reichsunmittelbare Herrschaft des Westfälischen Kreises, zwischen dem Erzstifte Köln u. Herzogthum Jülich, am Niers; mit 2000 Ew.; hatte eigene Herren u. war später im Besitz der Grafen von Ostein, welche wegen derselben Sitz u. Stimme im Westfälischen Grafencollegium hatten; 1803 wurde es an Frankreich abgetreten, kam 1815 an Preußen u. macht nun einen Theil des Kreises Gladbach im Regierungsbezirk Düsseldorf (Rheinprovinz) aus; 2) Schloß dieser vormaligen Herrschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 603.
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