[633] Nachtleuchter, Leuchter von Metall od. Porzellan, auf welchem ein Nachtlicht (s.d. 2) gebrannt wird, bes. wenn er so eingerichtet ist, daß nicht leicht Feuer durch das Licht entstehen kann; er hat meist einen breiten, runden, nach oben gebogenen Fuß von Blech u. einen Henkel zum Anfassen.