Nachtleuchter

[633] Nachtleuchter, Leuchter von Metall od. Porzellan, auf welchem ein Nachtlicht (s.d. 2) gebrannt wird, bes. wenn er so eingerichtet ist, daß nicht leicht Feuer durch das Licht entstehen kann; er hat meist einen breiten, runden, nach oben gebogenen Fuß von Blech u. einen Henkel zum Anfassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 633.
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