[654]Nahrungsquellen, sind die mechanischen Beschäftigungen der Bürger eines Staates, so fern dieselben daraus ihre Nahrung schöpfen; sie sind vorzüglich Landbau, Gewerbe u. Handel (s.d. a.).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 654.