[831]Neuntel (Neuntes), Abgabe, welche ein Berggebäude an den Stollen entrichten muß, welcher ihm das Wasser benimmt od. gutes Wetter zuführt; besteht in 1/9 des gewonnenen Erzes; zuweilen auch in einer bestimmten SummeGeldes.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 831.