[140] Notificiren (v. lat.), Einem etwas bekannt machen, anzeigen; daher Notification, Bekanntmachung, Meldung, bes. wenn sie amtlich u. förmlich geschieht. Notificationsschreiben, 1) Schreiben im Curialstyl von Diplomaten souveräner Staaten an andere Regierungen erlassen, um denselben etwas mitzutheilen, was sie amtlich od. persönlich interessirt; 2) (Hdlgsw.), so v.w. Circularschreiben.