Nußbaum

[162] Nußbaum, 1) jeder Nüsse tragende Baum; 2) bes. der Wallnußbaum. Das Nußbaumholz, vom Stamme u. von den starken Wurzeln des Wallnußbaumes, wird von den Tischlern, Drechslern u. Büchsenschäftern verarbeitet u. bes. wenn es dunkelbraun u. flammig ist, hochgeschätzt. Westfrankreich u. die preußischen Rheinprovinzen bringen viel N. in den Handel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 162.
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