Oberart

[174] Oberart, eine Art, welche noch andere ihr untergeordnete (als Unterarten) unter sich befaßt, also in Beziehung auf diese Gattung (s.d.) ist. Ebenso Obergattung, eine anderen Gattungen, welche in Beziehung auf sie Arten sind, übergeordnete Gattung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 174.
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