Officiell

[230] Officiell (v. lat.), 1) amtlich, aus Pflicht; 2) von einer Behörde als solcher unmittelbar ausgehend; dagegen Officios, 1) im Allgemeinen dienstwillig, gefällig; 2) zwar nicht unmittelbar von einer Behörde ausgehend, aber doch auf deren Veranlassung (unter deren Einfluß) geschehend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 230.
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