Packwagen

[549] Packwagen, 1) großer, zum Fortschaffen des Gepäckes bestimmter Wagen; 2) beim Militär ersetzt der P. die früheren Packpferde der Batterien. Sie bestehen aus einem Vorder- u. Hinterwagen, letzter wird gebildet durch die mit zwei Rädern versehene Hinterachse, auf deren Futter zwei parallel u. schmalgespannte Tragebäume befestigt sind, die vorn durch einen Schwanzriegel mit Protzloch u. Protzhaken gespannt werden u. an ihren Seiten Schlepphaken u. Streichblätter haben. Auf den Tragebäumen sind die Kasten befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 549.
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