[698]Parkrequisitenwagen, Wagen, worin die Gegenstände einer Truppe mitgeführt werden, welche dieselbe im Lager u. in Bivouaks bedarf, von ihr aber nicht selbst fortgeschafft werden können.[698]
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 698-699.