[711] Parricidĭum (lat.), 1) Vater- od. überhaupt Elternmord; 2) Verwandtenmord; 3) bei den alten Römern jedes todeswürdige Verbrechen gegen den Staat. Der Elternmord wurde in dem Gerichtshof der Quaestores parricidii gerichtet u. mit Ersäufen (s. Säcken) des Verbrechers bestraft.