Pfoste

[25] Pfoste, 1) so v.w. Bohle; 2) eine aufrecht stehende hölzerne Tragsäule; 3) so v.w. Gewände an Fenstern u. Thüren; 4) (Uhrm.), so v.w. Steigradskloben; 5) das längste Stück, woraus das Ruder od. Steuerruder besteht, u. an welchem sich die Ruderhaken befinden; durch den Kopf desselben wird die Ruderpinne od. der Ruderhelm gesteckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 25.
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