Plaudern

[204] Plaudern, 1) zum Vergnügen u. zum Zeitvertreib mit Andern reden, wobei also von Wichtigkeit u. Nutzen des Geredeten ganz abgesehen wird; 2) von halbseidenen Zeugen, welche beim Appretiren so sehr ausgedehnt werden, daß die seidenen Fäden anfangen zu knistern; ein Zeichen, daß man die Spannung mindern muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 204.
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