[373]Portiren, sichp. (v. fr.), 1) so v.w. sich befinden; 2) so v.w. sich betragen; 3) sich für Jemand p., sich für ihn verwenden; portirt sein für Jemand, so v.w. ihm günstig sein.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 373.