[480] Presbyterĭum, 1) die Versammlung der Presbyteri, indem nach der Urverfassung des Christenthums die kirchlichen Angelegenheiten gemeinsam durch die erwählten Vorsteher behandelt wurden, welche zu diesem Behufe von Zeit zu Zeit zusammentreten mußten, s. u. Presbyter; 2) so v.w. Chor it der Kirche; 3) Kirchenvorstand, s. u. Presbyterialverfassung.