[621] Prolongiren (v. lat.), die Verfallzeit einer Zahlungsfrist verlängern, aufschieben; davon: Prolongation, Verlängerung, Frist, Aufschub, bes. von Wechseln. Prolongationsgeschäft, an der Börse Geschäft, wo der Käufer eines Papiers sich verpflichtet, dasselbe an einem bestimmten Tage dem Verkäufer zu einem verhältnißmäßig höheren Preise zurückzuliefern, s. u. Börse III.