[632] Proselyten (v. gr.), 1) Hinzugekommene, Ankömmlinge, Fremdlinge; bes. 2) (Judengenossen, hebr. Gerim), bei den Israeliten die Heiden, welche zum Mosaismus übergetreten waren; sie waren entweder P. des Thors (Gere Haschaar), welche in den Thoren Israels wohnten u. sich an Glauben u. Sitte den israelitischen Patriarchen anschlossen; od. P. der Gerechtigkeit (Gere Hazetek), welche sich hatten beschneiden lassen u. so in die Nationalität Israels übergegangen waren, s. u. Hebräer (Ant. I. A) d). Die sogenannte Proselytentaufe, d.h. die Taufe, welche bei den Juden mit P. vorgenommen wurde, erhielten nur die P. der Gerechtigkeit nach der Beschneidung; Kinder von P. erhielten sie blos dann, wenn sie von einer heidnischen Mutter geboren waren; Mädchen erhielten sie statt der Beschneidung. Ob die Proselytentaufe aus ältester Zeit od. erst aus der Zeit n.Chr. stammt, ist ungewiß, aber erwähnt wird sie erst in der Gemara. Knaben unter 13 u. Mädchen unter 12 Jahren konnten nur mit Einwilligung ihrer Eltern P. werden. Vgl. Bengel, Über das Alter der Proselytentaufe, Tüb. 1814; Schneckenburger, Über das Alter der jüdischen Proselytentaufe, Berl. 1828. 3) Alle, welche von einem Religionsbekenntnisse zu einem andern übertreten, daher so v.w. Convertiten, s.d.; 4) welche von einer Partei zu der entgegengesetzten andern übertreten. Daher Proselytenmacherei, das Bestreben, Andere von einer Confession od. Partei zur andern herüber zu ziehen.