Pupĭus

[699] Pupĭus, 1) Cnejus, Volkstribun 224 v. Chr.; von ihm rührte die Pupia lex her, nach welcher untersagt war, an solchen Tagen Senatsversammlungen zu halten, wo Comitien gehalten wurden. 2) Römischer Tragiker, dessen Stücke sehr rührend waren, aber schon zu Quintilians Zeiten kannte man sie nicht mehr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 699.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: