[735]Qualification (v. lat.), 1) Beilegung einer Eigenschaft, einer Benennung; 2) das sich Eignen einer Person zu einem Geschäft, od. die Tauglichkeit einer Sache zu einem bestimmten Zwecke überhaupt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 735.