[866]Realcitation, eine Vorladung, bei welcher der Diener befehligt wird, die Person, welche vor der Behörde erscheinen soll, nöthigenfalls mit Gewalt vor dieselbe zu bringen; s. u. Citation.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 866.