[883] Rechtgläubigkeit, 1) im Allgemeinen die Religionsüberzeugung welche frei von Irrthümern ihrem erhabenen Gegenstande vollkommen entspricht; 2) so v.w. Orthodoxie.
Brockhaus-1911: Rechtgläubigkeit
Herder-1854: Rechtgläubigkeit
Meyers-1905: Rechtgläubigkeit