Registerpapier

[933] Registerpapier, eine Art starkes Schreibepapier, wie es zu Registern gebraucht wird; das Format (Registergröße) ist etwas kleiner als Median, größer als Kanzleigröße.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 933.
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