Registrator

[933] Registrator, 1) Person aus der Kanzlei, welche bei eingehenden Sachen den Empfang durch praes. (praesentatum, d. i. eingegangen), mit Hinzufügung des Datums bemerkt u. bis zur Vertheilung zum Vortrag dieselben in dem Interimsarchiv verwahrt; 2) Titel für einen Protokollanten u. Ausfertiger in einer Kanzlei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 933.
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