[22]Reißmesser, 1) scharfes Werkzeug, womit man auf die Bleitafeln, welche zerschnitten werden sollen, den ersten Einschnitt macht; 2) ein Messer mit doppelter Schneide, womit die Goldblätter zerschnitten werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 22.