Reichsverfassung

[957] Reichsverfassung, die Verfassung irgend eines Reichs, namentlich des Deutschen Reichs, u. bes. in neuester Zeit die von der Deutschen Constituirenden Nationalversammlung in Frankfurt 1848– 49 beschlossene, am 28. März 1849 unterzeichnete Verfassung, s. u. Deutschland (Gesch.) XIII. C) d); sie wurde sogleich in den meisten deutschen Staaten eingeführt, aber nach Kurzem wieder außer Geltung gesetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 957.
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