Reinertrag

[11] Reinertrag, dasjenige, was sich ergibt, wenn von dem Bruttoertrage eines Unternehmens die Spesen, welche das Geschäft mit sich brachte, in Abrechnung kommen; wie denn überhaupt bei jeder Geschäftsoperation nur das als reiner Ertrag anzusehen ist, was nach Abzug der dabei aufgewendeten Kosten übrig bleibt. Sind die Spesen procentweise bestimmt, wie z.B. Courtage, Provision, Assecuranzprämie etc., so werden sie stets vom Hundert gerechnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 11.
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