Resumé

[63] Resumé, 1) die nochmalige Zusammenfassung der Hauptpunkte einer Verhandlung od. Begebenheit; bes. 2) die Schlußdarstellung des Assisenpräsidenten über die Hauptergebnisse der Verhandlung, bevor die Geschworenen (s.d.) sich in ihr Berathungszimmer begeben, um das Verdict zu fällen. Daher Resumiren, 1) zusammenfassen; 2) kurz wiederholen; Resumtion, die kürzliche Wiederholung dessen, was gleich vorher zur Sprache gebracht worden war. Resumtīva, so v.w. Restaurantia.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 63.
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