[63] Resumé, 1) die nochmalige Zusammenfassung der Hauptpunkte einer Verhandlung od. Begebenheit; bes. 2) die Schlußdarstellung des Assisenpräsidenten über die Hauptergebnisse der Verhandlung, bevor die Geschworenen (s.d.) sich in ihr Berathungszimmer begeben, um das Verdict zu fällen. Daher Resumiren, 1) zusammenfassen; 2) kurz wiederholen; Resumtion, die kürzliche Wiederholung dessen, was gleich vorher zur Sprache gebracht worden war. Resumtīva, so v.w. Restaurantia.