[147]Richtscheibe, 1) bei deutschen Schlüsseln die Einschnitte in dem Schlüsselbarte; 2) eine starke Scheibe von Messing, mit welcher die innere Weite der Uhrgehäuse gemessen u. gehörig gefertigt wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.