[147]Richtstock, 1) so v.w. Richtscheit; 2) so v.w. Maßstab 2); 3) hölzernes od. eisernes Werkzeug mit walzenförmigen Ausschnitten, in welche das Flintenrohr gelegt wird, wenn es etwas gebogen ist u. gerad gerichtet werden soll.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.