Ritterkreise

[193] Ritterkreise, sonst Unterabtheilungen im Deutschen Reiche, die Besitzungen der unmittelbaren Reichsritterschaft, sie wurden nach den Reichskreisen, worin sie lagen, Schwäbischer, Fränkischer, Rheinischer R. genannt; s. Reichsritterschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 193.
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