[378]Roßkamm, eine Person, welche den Pferdehandel als Erwerb betreibt; insofern er nicht blos Pferde gegen baar Geld verkauft, sondern auch Pferde wieder annimmt, vertauscht u. dgl., heißt. er Roßtäuscher.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 378.