Rothenburger Quart

[393] Rothenburger Quart, sieben Ämter in Niederhessen, welche 42,000 Ew. haben u. unter kurhessischer Landeshoheit dem Landgrafen von Hessen-Rothenburg zugehörten, nach dessen Aussterben 1834 aber ein Gegenstand des Streites zwischen dem Landtage, welcher die Einkünfte daraus in die Staatskasse ziehen wollte, u. dem Kurfürsten, welcher sie als für sein Hausvermögen verlangte, waren; der Kurfürst ließ seit 1835 die Quart von einer besonderen Domänenkammer als Fideicommißgut verwalten, während der Landtag fortwährend dagegen protestirte, bis sie 1848 dem Staatsvermögen wieder zugewendet wurde; s. Hessen S. 330 ff.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 393.
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