[453]Rundiren, 1) beim Orgelbau den Zinnplatten die runde Gestalt geben, welche sie als Pfeifen haben sollen; 2) den Steinen, ehe die Facetten geschliffen werden, eine runde Gestalt geben; ein so geschliffener Stein heißt Rundstein.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 453.