[485] Schützen, 1) eine Tratte schützen, sie acceptiren; 2) Wasser in seinem Laufe durch einen Damm, bes. durch Schutzbreter, aufhalten; letzteres geschieht bei Mühlwerken mit dem Aufschlagewasser, um das Werk stille stehen zu lassen, od. auch, wenn nicht genug Aufschlagewasser vorhanden ist, um einen größeren Vorrath davon zu sammeln, welcher im Stande ist, das Werk wieder einige Zeit zu treiben; 3) bei Windmühlen u. Wassergöpeln, sie vermittelst des Premswerkes anhalten.
Adelung-1793: Schützen-Casse, die · Schützen
Pierer-1857: Schützen [2] · A-b-c-schützen