Schachtmaß

[49] Schachtmaß, körperliches Maß, welches eben so breit als lang u. ein Zehntel der Länge dick ist; daher Schachtruthe, 1 Ruthe lang u. breit u. 1 Fuß dick, auch wenn die Ruthe zu mehr als 10 Fuß gerechnet wird; ebenso Schachtfuß, Schachtschuh, Schachtzoll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 49.
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