[109]Schautag, 1) der zu einer Deichschau angesetzte Tag; 2) der Tag, wo an manchen Orten sich das Zwanggesinde bei dem Gutsherrn stellen muß u. dieser die Dienstboten aus ihnen wählt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 109.