[125]Schelleisen, eiserner Stab, welcher an dem einen Ende nach der Gestalt eines Niet- od. Nagelkopfes ausgehöhlt ist; beim Nieten ertheilt man damit dem Schließkopf eine regelmäßigere Form.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 125.